Datenverarbeitung im Hinblick auf Schaustück- Schautischausstellungen
Urheberrecht und Bildnutzung (Fotografie & Veröffentlichung)
1. Urheberrecht: Mit der Teilnahme an der Ausstellung bleibt das Urheberrecht an den eingereichten Schaustücken und Schautischen uneingeschränkt beim jeweiligen Teilnehmer bzw. dessen Lehrbetrieb. Die Übergabe des Werkes zur Ausstellung begründet kein Eigentumsübergang an den geistigen Rechten.
2. Einräumung von Nutzungsrechten (Fotos & Videos): Durch die Einreichung und physische Übergabe des Werkes zur Ausstellung räumt der Teilnehmer dem Veranstalter (Verband OBC) das nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte und weltweite Recht ein,
Fotografien und Videoaufnahmen des eingereichten Werkes (sowie des Teilnehmers, falls dieser auf den Bildern erkennbar ist, dessen Name und Rangierung im Rahmen des Wettbewerbes) anzufertigen,
diese Aufnahmen für die Dokumentation der Ausstellung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Veranstalters zu nutzen.
3. Nutzungszwecke: Die erfassten Bilder und Videos dürfen insbesondere auf folgenden Kanälen veröffentlicht werden:
Soziale Medien (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, WhatsApp)
Webseite des Veranstalters
Pressemitteilungen und Pressearbeit
Interne Dokumentationen und zukünftige Portfolio-Zusammenstellungen
4. Keine Vergütung: Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Vergütung für die oben genannten Nutzungsberechtigungen. Die Nutzung dient ausschliesslich der Darstellung der Ausstellung und der Förderung der Branche und ihres Nachwuchs.
5. Recht am eigenen Bild (Personen): Sollte der Teilnehmer selbst auf den Aufnahmen erkennbar, gilt die oben genannte Einräumung auch für das Recht am eigenen Bild. Der Teilnehmer stimmt der Veröffentlichung zu.
6. Widerruf: Ein Widerruf dieser Einräumung ist nur möglich, bevor die Aufnahmen bereits veröffentlicht wurden. Nach der Veröffentlichung besteht kein Anspruch auf Löschung, da dies die Integrität der bereits publizierten Inhalte beeinträchtigen würde.